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Freizeitenbedingungen

Unsere Freizeitenbedingungen für Veranstaltungen, Seminare und Aktionen

 

Der CVJM Oderbruch e. V. ist bestrebt, für alle Teilnehmenden in ihren Altersgruppen entsprechende Freizeiten, zu gestalten. Die Freizeitenbedingungen gelten analog zu Veranstaltungen, Aktionen und Seminaren des CVJM Oderbruch. Mit der Anmeldung stimme ich den Freizeitenbedingungen des CVJM Oderbruch e. V. zu, folgende Regeln und Hinweise sind zu beachten:

 

ANMELDUNG

 

Die Anmeldung ist schriftlich abzugeben und ist von dem/der Teilnehmenden sowie den Personensorgeberechtigten zu unterschreiben, sofern die teilnehmende Person das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat. Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt, sofern
in der Ausschreibung nicht anders angegeben, in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Eine Anmeldebestätigung bzw. Absage wird zugesandt. Bei öffentlichen Veranstaltungen werden die Freizeitenbedingungen mit der Teilnahme akzeptiert.
Unter Aktionen und Veranstaltungen zählen unter anderem Ferienaktionen und Tagesausflüge.

 

ANZAHLUNG

 

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung per Überweisung zu leisten, die in der Ausschreibung geregelt ist. Bei Aktionen und Veranstaltungen wird die Anzahlung in bar geleistet. Mit Entrichtung der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich. Spätestens 14 Tage vor Freizeitbeginn ist per Überweisung der Restbetrag auf folgendes Konto zu überweisen:


Inhaber: CVJM Oderbruch e. V.
IBAN: DE31 1705 4040 3501 3065 20
BIC: WELADED1MOL
Verwendungszweck: Name des Kindes und Freizeitenmaßnahme


TEILNAHMEBETRAG

 

Der Teilnahmebetrag umfasst, wenn nicht anders in der Ausschreibung vermerkt, alle Ausgaben in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung und Programm. Dinge des persönlichen Bedarfs, z. B.: Getränke, Süßigkeiten, Souvenirs, zusätzliche Eintrittsgelder sind vom Taschengeld zu bezahlen. In sozialen Härtefällen kann der Teilnahmebetrag reduziert werden.

 

RÜCKTRITT VON DER FREIZEIT

 

Bei Rücktritt berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von:

  • 40 % des Freizeitpreises bei Rücktritt 45. bis 30. Tag vor Freizeitbeginn
  • 65 % des Freizeitpreises bei Rücktritt 29. bis 15. Tag vor Freizeitbeginn
  • 85 % des Freizeitpreises bei Rücktritt 14. Bis 7. Tag vor Freizeitbeginn
  • Danach wird der gesamte Freizeitbetrag als Entschädigung einbehalten.

Im Einzelfall kann die Anmeldung auf eine noch nicht angemeldete Person übertragen werden. Des Weiteren kann jeder Freizeitteilnehmer eine private Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei Aktionen und Veranstaltungen wird der Teilnahmebetrag gänzlich zurückgezahlt.

 

ABSAGE EINER MASSNAHME

 

Wenn eine Freizeit, Veranstaltung, Aktion oder ein Seminar aufgrund mangelnder Beteiligung oder wegen höherer Gewalt ausfallen muss, übernimmt der Veranstalter keine Kosten, die über die Rückzahlung des Teilnahmebetrages hinausgehen.

 

LEITUNG UND AUFSICHTSPFLICHT

 

Den Anweisungen der Freizeitleitung und der autorisierten hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Die Mitarbeitenden übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei freien Gestaltungsmöglichkeiten der Teilnehmenden können diese nicht direkt beaufsichtigt
werden, u. a. Geländespiele, eigene Ausflüge, Familienfreizeit etc. Die Teilnehmenden erhalten dafür Verhaltensregeln.

 

FREIZEITORDNUNG

 

Wer sich anmeldet, erklärt sich bereit, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmenden einzuordnen, Gemeinschaftsaufgaben u. a. wie Putz- und Spüldienste wahrzunehmen und beim Programm teilzunehmen. Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmenden auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

 

ÜBERNACHTUNGEN finden grundsätzlich geschlechtergetrennt statt.

 

MITFAHRTEN IN FAHRZEUGEN

 

Den Teilnehmenden ist es gestattet in Fahrzeugen des CVJM-Oderbruch, sowie in Fahrzeugen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden mitzufahren.

 

VERSICHERUNGEN

 

Die Teilnehmenden sind während der Freizeit zusätzlich haftpflicht-und unfallversichert. Bei Aktionen und Veranstaltungen greift die private Haftpflicht- und Unfallversicherung. (Eine eventuell eigene bzw. anderweitig bestehende Versicherung ist vorleistungspflichtig.)

 

ALLERGIEN UND KRANKHEIT

 

Der Freizeitleitung werden Allergien, Krankheiten und Hinweise zur Versorgung mitgeteilt. Während der Freizeit greift die eigene Krankenversicherung der Teilnehmenden. Die persönliche Versicherungskarte ist bei der Freizeit unbedingt mitzuführen. Arztbesuche bedürfen in der Regel der Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

 

HAFTUNG

 

Die Freizeitleitung haftet weder für persönliche Gegenstände noch für Folgen selbstständiger Unternehmungen der Teilnehmer, welche nicht mit der Freizeitleitung abgestimmt sind.

 

BILD- UND TONMATERIAL

 

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende und Personensorgeberechtigte damit einverstanden, dass die auf der Freizeit, Veranstaltung, Aktion oder dem Seminar entstandenen Bild- und Tonaufnahmen zur einfachen Nutzung zeitlich unbeschränkt ausgestellt, vervielfältigt, bearbeitet sowie umgestaltet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Bild- und Tonaufnahmen werden für die CVJM-Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Pressearbeit, Publikationen in digitaler sowie gedruckter Form, auf der Webseite des CVJM-Oderbruch sowie auf deren sozialen Netzwerken (Youtube, Facebook, Instagram und Co.) verwendet. Verwendungsberechtigt sind der CVJM-Oderbruch e. V., der Landesverband CVJM-Ostwerk Berlin-Brandenburg und der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn wird ein Informationsbrief mit näheren Einzelheiten zur Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen verschickt, bzw. zu einem Informationstreffen eingeladen.

 

SCHUTZ DES PERSÖNLICHKEITSRECHTS

 

Die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden sind dem CVJM-Oderbruch sehr wichtig. Bild- und Tonaufnahmen, auf denen die Teilnehmenden in irgendeiner Form in peinlichen, erniedrigenden oder in anderer Weise unangenehmen Situationen zu sehen sind, werden nicht verwendet. Der CVJM-Oderbruch setzt sich dafür ein, dass solche Situationen erst gar nicht entstehen.

 

DROGEN jeglicher Art sind auf allen Freizeiten verboten. Für Alkohol und Zigaretten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

DATENSCHUTZ

 

Für die Verwaltung der Freizeit, Veranstaltung, Aktion oder dem Seminar werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden elektronisch oder schriftlich erfasst und behandelt. Sie dienen ausschließlich der Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten in Notfällen während der Freizeit, zur Vorbeugung von allergischen oder gesundheitlich schädlichen Reaktionen sowie der organisatorischen Erfassung der Teilnehmenden. Sie können zwecks Zuschussbeantragung an Organe u. a. dem Landesjugendring Brandenburg, dem Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree, das Amt für Kirchliche Dienste der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg (EKBO) und dem CVJM-Ostwerk e. V. Landesverband Berlin-Brandenburg weitergegeben werden. Die Teilnehmenden bzw. Personensorgeberechtigten haben das Recht auf Antrag Auskunft zu erhalten, welche Daten beim CVJM-Oderbruch
gespeichert sind. Weiterhin kann die Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der personenbezogenen Daten beantragt werden.

 

Reiseveranstalter ist:
CVJM Oderbruch e. V.
Ingo Schaper
Kirchstraße 7
15306 Seelow
Tel.: 03346 / 843-178
buero@cvjm-oderbruch.de
Vereinsregister VR 402 FF; Amtsgericht Frankfurt Oder