Wir im Vorstand
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der Stellvertreterin, dem Schatzmeister, der Gesamtleitung und der stellvertretenden Leitung.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erweiterter Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben von der
Jahreshauptversammlung gewählten Stimmberechtigten Mitgliedern (§ 8) sowie dem Gesamtleiter und dem stellvertretenden Leiter.
Die übrigen Leiter*innen der Arbeitsbereiche und Gruppen (Bereichsleiter*innen) und Mitarbeiter*innen können zu den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme hinzugezogen werden.